Clubordnung
Der Renault Oldie Club Viersen e.V. gibt sich eine Clubordnung, um nicht Satzung bedingte Regelungen fest zu legen. Die Clubordnung ist in einer Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder zu beschließen. 1.) Clubbeitrag Die Mitglieder haben einen Jahresmitgliedsbeitrag in der Jahreshauptversammlung am 05.03.2016 wie folgt beschlossen: Pro Mitglied 20 € (Kalenderjahr 01. Januar bis 31. Dezember) Der Beitrag ist jährlich bis zum 15. Januar an die Clubkasse zu überweisen. Mitglieder, die den Jahresbeitrag NICHT fristgerecht bezahlen, können nach 2 x Mahnung aus dem Verein ausgeschlossen werden. 1.Mahnung 2.Mahnung zuzüglich 5 Euro Mahngebühren Danach Ausschluss aus dem Verein Dies wird auch in der Satzung festgeschrieben Neuaufnahme von Mitgliedern (Einzelperson bzw. Paar) : 50 € einmalig. Im ersten Kalenderjahr entfällt der Jahresbeitrag. 2.) Veranstaltungen Der Vorstand entscheidet mit Abstimmung der Mitglieder die Veranstaltungstermine. Alle öffentlichen Veranstaltungen im Namen des ROC Viersen e.V. werden über den D‘ARC – nach Auftragsstellung durch den D’ARC-Beauftragten - haftpflichtversichert. Bei allen Veranstaltungen, die der Club organisiert und entscheidet, hat der Vorstand (1. Vorsitzender, 2. Vorsitzender), Organisations- und Weisungsrecht. Der Vorstand kann zur Organisation und Durchführung von Veranstaltungen Mitglieder bestimmen Aufbau- und Abbauarbeiten und ein Einsatzplan vor und nach Veranstaltungen müssen vor Beginn von Veranstaltungen klar festgelegt werden. Alle Mitglieder, die an Veranstaltungen aktiv teilnehmen und in im Einsatzplan stehen, werden zum Jahresende zu einer Dankeschön-Veranstaltung vom Vorstand eingeladen. 3.) D‘ARC Der D‘ARC - Beauftragte gibt alle Informationen und Veranstaltungshinweise vom D‘ARC an die Mitglieder weiter. Die Einladung / Anmeldung zu D’ARC-Veranstaltungen erfolgt über den 1. Vorsitzenden oder dem D‘ARC Beauftragten 4.) Homepage Der ROC Viersen e.V. betreibt eine Homepage. Die Betreuung der Homepage erfolgt von einem Administrator. Alle eingestellten Informationen sind unter der Verantwortung des Vorstandes und müssen entsprechend abgesichert sein. Die Mitglieder müssen eine Zustimmung für eingestellte Daten von Fahrzeugen und Namen schriftlich - bevorzugt als E-Mail - erteilen. Das Impressum ist mit Verantwortlichkeit des Vorstandes und des Administrators auszuweisen 5.) Club - Logo Das Club -Logo ist Eigentum des ROC Viersen e.V. und darf nur für Vereinszwecke eingesetzt werden. Es darf bei Mitgliedern am Privatfahrzeug und eigenem Oldtimer geführt werden. Die Weitergabe an Nichtmitglieder ist nicht gestattet. 6.) Pressearbeit Beiträge für Presse, Radio und TV, die den ROC Viersen e.V. betreffen sind mit dem Vorstand VORHER abzusprechen 7.) Kassenführung / Erledigung von Geldanweisungen Beschlossene finanzielle Abwicklungen können vom Kassenwart durchgeführt werden. Für alle getätigten Kassengeschäfte MUSS es einen Belegnachweis geben, der in die Akten aufgenommen wird. Barausgaben werden nur gegen Beleg ausgezahlt. Der Vorstand kann in einer Vorstandssitzung oder per Abstimmung über E-Mail außer planmäßige Zahlungen erledigen lassen. Die Clubordnung wurde durch die Mitglieder des ROC Viersen e.V. in der Jahres-Haupt-Versammlung am 03.02.2018 beschlossen. 8.) Der offizielle Schriftverkehr erfolgt über E-Mail 9.) Die Mitglieder sind verpflichtet den Vorstand unverzüglich über Adress- und E-Mail- Änderungen zu informieren. Unterschrift Vorstand: 1.Vorsitzender............................................... 2.Vorsitzender............................................... Kassenwart...................................................... Schriftführer..................................................... (im Original gezeichnet)